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Familienunterstützender Dienst (FuD)

Angehörige, die einen Menschen mit Pflegebedarf, oder Familien, die einen Menschen mit Behinderung betreuen, haben oft einen anstrengen Alltag. Die betreuenden Angehörige oder Eltern und Geschwister brauchen Zeiten, in denen sie sich ausruhen können. Familienentlastende Dienste ermöglichen durch ihre Hilfe diese Zeiten der Ruhe.

Das Leben kann für betreuende Angehörige, Eltern und Familie sehr anstrengend sein. Der Alltag ist meist noch anstrengender als er so schon ist. Hilfe und Entlastung bieten Familienunterstützende Dienst (FUD), Familienentlastende Dienste (FED) oder Fachdienste für offene Hilfen. Diese Dienste entlasten die Betreuenden, Eltern und Familie und fördern Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung in ihren persönlichen Interessen.

Praktische Hilfe nach Bedarf

Manche Familien benötigen mehr Hilfe als andere. Die Familienentlastenden Dienste versuchen ihre Hilfsangebote je nach Bedarf anzubieten. So kann jede Familie selbst entscheiden, wie viel Unterstützung sie haben möchte. Die Mitarbeiter des Familienentlastenden Dienstes können zum Beispiel ein bis zwei Mal pro Woche für einige Stunden vorbei kommen.

Beispiele für Angebote der Familienentlastender Dienste:

  • Haushaltshilfe
  • Freizeit: Spazieren, Kino, Theater oder anderen Anlässen
  • Begleitung: zum Beispiel zum Arzt, Therapeuten, zu Behörden
  • Botendienste
  • Betreuung am Abend oder auch am Wochenende

Kosten

Krankenkassen und Sozialhilfeträger können Kosten der Familienentlastenden Dienste übernehmen. Durch bestimmte Gesetze gibt es einen Anspruch auf Kostenhilfe über die Pflegeversicherung:

  • Pflegeversicherung (§39 SGB XI, §45 a-d SGB XI) → Website
  • Eingliederungshilfe (§§53/54 SGB XII) → Website
  • neuen Bundesteilhabegesetzt (§78 SGB IX, ab 2020) → Website

Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Ansprechpartner/in
Familienunterstützende Dienste (FuD)
Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45)
Freizeitbegleitungen
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Claudia Hartung

Staatlich anerkannte Familienpflegerin
Kinderschutzfachkraft / Abteilungsleitung FuD

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Sabine Friebe

Koordinatorin FuD
Qualifikation nach §45 a-d SGB XI